Muss ich nach der Zweitmeinung bei Ihnen in Behandlung gehen?
Nein. Die Zweitmeinung ist bewusst unverbindlich. Sie entscheiden anschließend in Ruhe, bei welchem Arzt und welcher Klinik Sie Ihre weitere Behandlung durchführen lassen möchten – gern natürlich auch bei uns, wenn Sie das möchten.
Dr. med. Farman Hedayat · 25.04.2026